Bewirtungsbeleg Vorlage zusammengefasst
Geschäftsessen können mit Bewirtungsbelegen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Der Bewirtungsbeleg dokumentiert wichtige Informationen wie Bewirtungskosten, Teilnehmerzahl und Anlass des Geschäftsessens.
Restaurants müssen den Bewirtungsbeleg ausstellen, der bestimmte Pflichtangaben enthalten muss, um steuerlich anerkannt zu werden.
Sollte der Beleg mal verloren gehen, kannst du unsere kostenlose Vorlage nutzen.
In der Geschäftswelt kommt es häufig vor, dass Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Mitarbeiter:innen bewirtet werden. Dabei werden oft Kosten für Essen und Getränke übernommen.
Damit solche Aufwendungen steuerlich absetzbar sind, ist es in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, erforderlich, einen sogenannten Bewirtungsbeleg vorzulegen.
Wir bieten dir hier eine kostenlose Vorlage zum Download, damit du in Zukunft immer einen Bewirtungsbeleg erstellen kannst. Im folgenden Artikel gibt es noch Tipps zum Ausfüllen.
Wofür benötigt man einen Bewirtungsbeleg?
Ein Bewirtungsbeleg dient als Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit von Bewirtungskosten. Hiermit lässt sich dokumentieren, dass die Bewirtung aus geschäftlichen Gründen erfolgt ist und nicht privat.
Welche Informationen müssen auf einem Bewirtungsbeleg enthalten sein?
Um steuerlich anerkannt zu werden, muss ein Bewirtungsbeleg bestimmte Mindestangaben enthalten:
Datum und Ort der Bewirtung: Hier sollte das genaue Datum und der Ort der Bewirtung vermerkt sein.
Teilnehmer:innen: Namen und Funktion der anwesenden Personen.
Anlass der Bewirtung: Ein kurzer Hinweis zum Anlass, z. B. "Geschäftsbesprechung" oder „Vertragsverhandlung“.
Höhe der Aufwendungen: Gesamtbetrag inklusive aller Getränke und Speisen, aber auch Trinkgelder.
Unterschrift des Bewirtenden: Durch die Unterschrift bestätigt der Ausstellende die Richtigkeit der Angaben.
Fazit
Ein korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist essenziell, um Bewirtungskosten steuerlich geltend machen zu können. Es lohnt sich also, stets darauf zu achten, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder ein entsprechendes Finanzamt zu konsultieren.