Finanzbuchhaltung

Berechne Fristen mit unserem Rechner

Lea Friedel picture
Lea Friedel

|

21.05.24

|

(Lesedauer: 2 min)

Was ist eine Frist?

Eine Frist ist ein festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen oder ein bestimmtes Ereignis eintreten muss. Das ist in verschiedenen Kontexten wichtig, z. B. im rechtlichen, behördlichen und geschäftlichen Bereich.

Wie nutze ich den Fristenrechner?

Bei unserem Fristenrechner musst du zuerst auswählen, ob es sich um eine Beginn oder Ereignisfrist handelt. Den Unterschied erklären wir dir im nächsten Kapitel.

Es ist wichtig, dass du auch das richtige Bundesland auswählst, in dem du lebst. Denn je nach Bundesland gelten unterschiedliche Feiertage.

Ob eine Leistungs- und Willenserklärung erforderlich ist, ist ebenso relevant – warum, erklären wir dir weiter unten im Text.

Beginnfrist und Ereignisfrist erklärt

Der Fristenrechner unterscheidet zwischen Beginn- und Ereignisfrist, da diese beiden Fristenarten unterschiedliche Startpunkte für die Berechnung der Frist haben und somit verschiedene Anwendungsfälle bedienen.

  • Ereignisfrist: Die Frist beginnt am Tag nach dem fristauslösenden Ereignis. Das Ereignis selbst wird nicht mitgerechnet. Diese Art der Frist wird häufig in rechtlichen und behördlichen Kontexten verwendet.

  • Beginnfrist: Die Frist beginnt am Tag des fristauslösenden Ereignisses. Das Ereignis wird hier also in die Frist einbezogen. Diese Fristart wird in Situationen angewendet, bei denen die Frist unmittelbar mit dem Ereignis startet und jeder Tag, einschließlich des Ereignistages, zählt.

Berechnungsbeispiel für Beginn und Ereignisfrist

Nehmen wir an, ein Dokument wird am 1. Juni zugestellt und es gilt eine Frist von zwei Wochen:

Ereignisfrist: Die Frist beginnt am 2. Juni und endet am 15. Juni.

Beginnfrist: Die Frist beginnt am 1. Juni und endet am 14. Juni.

Nichts verpassen

Unser Newsletter

Leistung / Willenserklärung erklärt

Eine Leistungs- oder Willenserklärung innerhalb der Frist bedeutet, dass zum Einhalten der Frist „etwas getan“ werden muss. Hier erklären wir dir den Unterschied:

Willenserklärung nicht erforderlich

Das kommt zum Beispiel bei Mutterschutzfristen oder Fristen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor. Daher kann das Fristende auch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen.

Willenserklärung erforderlich

Das kommt bei Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen oder bei der Buchausleihe vor.

Das Fristende ist dann auf den nächsten Werktag zu verlegen, falls...

  • innerhalb der Frist eine Leistung zu erbringen oder eine Willenserklärung abzugeben ist

  • und der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Leistungs- bzw. Erklärungsort der Frist gesetzlichen Feiertag fällt.

Häufig gestellte Fragen

Newsletter abonnieren, immer informiert sein.