Anlagevermögen – langfristiger Vermögensteil
Per Definition ist Anlagevermögen, kurz AV, das Vermögen, das längerfristig in einem Unternehmen vorhanden ist. Es wird dauerhaft für den Geschäftsbetrieb genutzt und wird für den Aufbau, für die Ausstattung und die Funktionstüchtigkeit des Unternehmens benötigt. Es handelt sich um das Gegenteil vom sogenannten Umlaufvermögen Unternehmen
Alle Vermögenswerte, die zum Anlagevermögen gezählt werden, müssen nach § 266 Abs. 2 A HGB Bilanz
Diese Werte zählen zum Anlagevermögen:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen
Patente
geleistete Anzahlungen
Geschäfts- oder Firmenwert
Sachanlagen
Grundstücke
Produktionsmaschinen
Fahrzeuge und andere Ausstattung
geleistete Anzahlungen im Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen
Beteiligungen
Wertpapiere
Wie die Wertansätze bei Finanzanlagen festgelegt werden, regelt § 253 HGB Abs. 1 und Abs. 3.
Achtung: Rücklagen zählen nicht dazu. Sie gehören zum Eigenkapital
Wert des Anlagevermögens richtig verbuchen
Einige Posten des Anlagevermögens, auch langfristiger Vermögensteil genannt, haben einen sinkenden Wert, da sie sich abnutzen. In der Buchhaltung
Abnutzbares Anlagevermögen
Der Wert dieser Vermögenswerte sinkt in der Zeit, in der sie genutzt werden. Sie müssen jährlich neu bewertet werden. Hier kommt die Abschreibung
Zum abnutzbaren Vermögen gehören unter anderem Büromöbel, Fuhrparks oder Produktionsmaschinen. Bei abnutzbarem Vermögen handelt es sich zumeist um materielle Anlagegüter. Es gibt allerdings auch immaterielle Güter, die sich abnutzen können.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Bei diesem Vermögen werden immer die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten verbucht, da der Wert durch die Nutzung nicht sinkt. Solange das Anlagevermögen nicht aufgelöst oder weiterveräußert wird, verliert es nicht an Wert. Zu nicht abnutzbaren Anlagevermögen zählen unter anderem Wertpapiere und andere immaterielle Anlagegüter oder auch Grundstücke.
Werte in der Buchhaltung
nutzen
Das Anlagevermögen ist eine wichtige Größe für die Bilanzanalyse. So kann aufgrund der Daten zum Beispiel berechnet werden, wie fest Kapital in einem Unternehmen eingebunden ist. Der Buchhalter spricht von der Anlagenintensität. Sie wird berechnet, indem das Anlagevermögen durch das Gesamtvermögen geteilt wird:
Anlagenintensität = Anlagenvermögen / Gesamtvermögen
Eine weitere Größe, die im Rechnungswesen mit Hilfe des Anlagevermögens berechnet werden kann, ist der Anlagendeckungsgrad. Er gibt an, welches Verhältnis an Eigenkapital nötig war, um das Anlagevermögen zu finanzieren.
Anlagendeckungsgrad (I) = Eigenkapital / Anlagevermögen x 100
Der Anlageabnutzungsgrad wird nur für abnutzbares Anlagevermögen errechnet und trifft eine Aussage darüber, wann eine Anlage abgeschrieben ist und erneuert werden muss.
Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen auf Sachanlagen / Anschaffungskosten Anlagevermögen x 100