Eigenkapital – Unternehmenseigene finanzielle Mittel
Das Eigenkapital sind die eigenen Geldwerte des Unternehmens aus denen es sich finanziert. Diese Geldwerte werden zum Beispiel über Gesellschafter eingebracht und im Laufe der Unternehmung über Rücklagen vermehrt oder neu gebildet. In der Bilanz
Achtung: Verwechseln Sie Eigenkapital nicht mit dem Begriff Kapital. Er wird in der Buchhaltung und um Rechnungswesen vor allem für die Passiva benutzt und besteht aus dem Eigenkapital, Rückstellungen Verbindlichkeiten
So vermehrt und vermindert sich das Eigenkapital
Das Eigenkapital unterliegt Veränderungen, die zum Beispiel durch Rücklagen oder neues Kapital durch neue Gesellschafter zustande kommen. Zwei sehr typische Faktoren ergeben sich aus dem Geschäftsbetrieb.
Im besten Fall erzielt ein Unternehmen über das Geschäftsjahr hinweg Gewinne, die dann zum einen in Anlagevermögen investiert werden können oder aber als Einlage das Eigenkapital des Unternehmens erhöhen – es erfolgt in der Eröffnungsbilanz ein Gewinnvortrag. Im schlechteren Fall hat das Unternehmen Verluste erzielt und musste diese durch Eigenkapital ausgleichen, wodurch der Wert sinkt – die Buchhaltung
Zwei andere Werte, die in diesem Fall interessant sind, sin der Jahresüberschuss und der Jahresfehlebtrag. Sie entstehen, wenn alle Steuern vom Gewinn abgezogen wurden. Erwirtschaftete das Unternehmen weniger als nötig, kommt ein Jahresfehlbetrag zustande. Wird deutlich mehr erwirtschaftet, folgt ein Jahresüberschuss.
Das Eigenkapital in vier Formen
Eigenkapital kann in drei verschiedene Arten gegliedert werden, die das Handelsgesetzbuch in §266 Absatz 2 festlegt.
Gezeichnetes Kapital
Da Kapitalgesellschaften wie die AG oder die GmbH
Kapitalrücklagen
Sie gehören zu den offenen Rücklagen und sind für Kapitalgesellschaften verpflichtend vorgeschrieben. Sie können beispielsweise gebildet werden, wenn ein Unternehmen Aktien oder andere Wertpapiere vergibt und dafür die sogenannten Agio-Beiträge, bei denen es ich um Aufschläge handelt, einnimmt.
Gewinnrücklagen
Eine weitere Pflicht von Kapitalgesellschaften ist es, Rücklagen zu bilden. Dabei handelt es sich um finanzielle Reserven, die ebenfalls noch einmal unterteilt werden. Hier gibt es die gesetzlichen Rücklagen, die bei AGs zum Beispiel 5 Prozent betragen. Dies gilt allerdings nur so lange, bis diese Rücklagen und andere Kapitalrücklagen 10 Prozent des Grundkapitals betragen.
Eine andere Form sind die Rücklagen für Unternehmensanteile. Wenn das Unternehmen weitere Rücklagen bilden möchte, kann es das zum Beispiel über die sonstigen Gewinnrücklagen tun oder aber in der Satzung definieren, dass regelmäßig Rücklagen in einer bestimmten Höhe gebildet werden müssen. Dabei handelt es sich dann um satzungsgemäße Rücklagen.
Das Eigenkapital aus Unternehmersicht
Gemeinhin können Sie davon ausgehen, dass es vor allem gut ist, wenn Ihr Unternehmen die Finanzierung zum größten Teil aus Eigenkapital realisieren kann. Für Sie bedeutet das vor allem Unabhängigkeit. Auch für Banken und Investoren ist eine positive Bilanz, die überwiegend unternehmenseigene finanzielle Mittel aufweist, ein gutes Signal.
Trotzdem ist es gerade bei der Gründung oft alles andere als einfach die finanziellen Mittel bereitzustellen. Das Resultat: Unternehmer müssen mitunter mehr Gesellschafter als nötig beteiligen, was die Bildung einer Satzung und die Entscheidungsfindung deutlich erschwert.
Bedenken sollten Sie allerdings, dass das Eigenkapital auch einen finanziellen Nachteil für Sie haben kann, weil es versteuert werden muss. Fremdkapitalzinsen können Sie steuerlich absetzen, sodass die Finanzierung durch Eigenkapital als deutlich teurer gilt als einen Kredit oder Investorenkapital in Anspruch zu nehmen.
Rechnen mit dem Eigenkapital
Im Rechnungswesen
Eigenkapitalquote = (wirtschaftliches Eigenkapital / Bilanzsumme (Gesamtkapital)) × 100 %
Die Eigenkapitalrentabilität zeigt die Verzinsung des Eigenkapitals in Prozent an. Hier gilt: Je höher der Wert, desto besser wird das Unternehmen beurteilt. Sie wird mit dieser Formel berechnet:
Eigenkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100 %
Ein letzter Wert ist der Anlagendeckungsgrad, der oft auch nur als Deckungsgrad 1. Grades bezeichnet wird. Er wird ebenfalls mit Hilfe des Eigenkapitals berechnet und zeigt, inwieweit das Anlagevermögen durch das Eigenkapital gedeckt wird. Die Formel zur Berechnung lautet:
Deckungsgrad I = (Eigenkapital / Anlagevermögen) × 100 %