Forderungsanspruch – Gläubiger:innen und Schuldner:innen
Eine Forderung ist der Anspruch eines/ einer Gläubiger:in gegenüber einem/ einer Schuldner:in, der/ die Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen hat. Sie werden auch als Debitor:innen bezeichnet. Im Regelfall wird Geld geschuldet.
Nicht nur der/ die Unternehmer:in, sondern auch ein/e Kund:in kann Gläubiger:in sein und eine Forderung stellen. Das ist dann der Fall, wenn der/ die Kund:in einem Unternehmen Geld überweist, dafür aber noch keine Leistung erhalten hat. Dann ist er der/ die Gläubiger:in – ein/e sogenannter Kreditor:in.
Forderungen sind geraden im Unternehmenskontext keine Seltenheit. Auch Privatleute tätigen immer mehr Käufe, die sie nicht direkt bezahlen. Deshalb kann vereinfacht gesagt werden, dass eine Forderung immer dann entsteht, wenn der Zeitpunkt der Leistung und der Zeitpunkt der Bezahlung nicht übereinstimmen.
Das Gegenteil ist die Verbindlichkeit. Hierbei handelt es sich um Zahlungen aus Rechnungen, die ein Unternehmen noch an eine Lieferant:in zu leisten hat, weil es von ihm Rohstoffe oder andere Güter erhalten hat.
Achtung: Die Forderung darf nicht mit der Mahnung verwechselt werden. Sie unterscheidet sich von der Mahnung durch den Zeitfaktor. Bei einer Mahnung ist der vereinbarte Zeitpunkt der Zahlung bereits verstrichen. Bei einer Forderung steht der vereinbarte Zeitpunkt für die Bezahlung noch aus.
Die Forderung in der Buchhaltung
Forderungen sind nur ein kurzfristiger Unternehmenswert und gehören zum Umlaufvermögen eines Unternehmens. Denn sie bestehen nur eine kurze Zeit, bis der/ die Kund:in sie begleicht. Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz verbucht und müssen dafür nach ihrer Herkunft unterteilt werden. So gibt es:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Vermögensgegenstände – Hier werden Forderungen eingeordnet, die aus keinem der anderen drei Bereiche kommen.
Forderungen bewerten
Der Wert einer Forderung wird bei dem Betrag festgesetzt, für den sie besteht. Wird eine Forderung zweifelhaft, kann sich der Wert ändern. Zweifelhafte Forderungen entstehen, wenn das Unternehmen davon ausgehen kann, dass die Forderung nicht mehr beglichen wird, weil der/ die Kund:in in Zahlungsverzug ist, die Zahlung verweigert oder Widerspruch gegen einen vorliegenden Mahnbescheid erhoben hat. Ist das der Fall, wird sie geringer bewertet.
Bei der Rechnung kommt die Wahrscheinlichkeit ins Spiel. Es wird festgelegt, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Forderung noch beglichen werden kann. Liegt diese bei zum Beispiel 50 Prozent, werden auch nur 50 Prozent des Wertes verbucht.
Es handelt sich auch um eine zweifelhafte Forderung, wenn der Preis, der auf der Rechnung genannt wird, oder andere Informationen nicht stimmen. Hier muss der/ die Rechnungssteller:in die Rechnung bearbeiten oder eine neue Fakturierung erfolgen.