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Glossar

Lohnnebenkosten – Indirekte Arbeitskosten

Die Lohnnebenkosten fallen in jedem Betrieb an, in dem Mitarbeiter:innen angestellt sind, und werden von dem/ der Arbeitgeber:in getragen. Sie setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen, wobei die Zuzahlung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zur Sozialversicherung der Mitarbeiter:innen den größten Anteil ausmacht.

Was versteht man unter Lohnnebenkosten?

Die Lohnnebenkosten sind alle Kosten neben dem Lohn, die der/ die Arbeitgeber:in für die Beschäftigung der Arbeitnehmer:innen zahlt. Es handelt sich dabei um sogenannte indirekte Arbeitskosten, da sie nicht direkt an die Arbeitnehmer:innen ausgezahlt werden. Stattdessen werden sie von Arbeitgeber:innen direkt bezahlt. In puncto Sozialversicherung wird vom Arbeitgeberanteil gesprochen. Die Lohnnebenkosten bekommen die Arbeitnehmer:innen nie zu sehen, denn sie werden nicht auf der Lohnabrechnung aufgeführt.

Welche Lohnnebenkosten gibt es?

Es gibt vier verschiedene Posten, die als Lohnnebenkosten geführt werden. Dabei fallen nur die Sozialversicherungsbeiträge als Fixkosten für die Arbeitgeber:innen an. Alle anderen Kosten sind optionale Posten, die als variable Kosten gelten.

Anteil der Arbeitgeber:innen zur Sozialversicherung

Sobald du Mitarbeiter:innen beschäftigst, musst du nicht nur das Gehalt, sondern auch ihren Anteil zur Sozialversicherung bezahlen. Dazu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Unfallversicherung.

Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung

Möchtest du deine Mitarbeiter:innen schulen, ist das nicht selten mit erheblichen Kosten verbunden. Du zahlst dann den Besuch der Messe, einen Kurs oder Weiterbildungen im Unternehmen – dabei handelt es sich um Lohnnebenkosten. Diese sind für dich allerdings steuerfrei und von der Sozialversicherung befreit.

Sonstige Aufwendungen

Unter sonstige Aufwendungen fallen Kosten wie zum Beispiel die Berufsbekleidung, Kosten für Umzüge der Mitarbeiter:innen oder auch Anwerbungskosten an.

Bis zum 1. Januar 1980 zahlten Unternehmen auch die sogenannte Lohnsummensteuer, die auf die Summe der gezahlten Löhne erhoben wurde. Mit einer Reform wurde die Steuer abgeschafft, um die Belastung der Unternehmen mit ertragsunabhängigen Steuern zu verringern.

Berechnung der Lohnnebenkosten

Die Prozentsätze für die Lohnnebenkosten sind für die Arbeitgeber:innen immer gleich. Du zahlst somit zur Sozialversicherung etwa 21% des Bruttolohns der Arbeitnehmer:innen dazu. Die Beiträge werden zwar auf den Bruttolohn berechnet und können damit steigen, sind aber gedeckelt. In Westdeutschland liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 74.400 Euro, im Osten bei 64.800 Euro.

Die Arbeitgeber:innen zahlen bei Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung immer genauso viel wie die Arbeitnehmer:innen. Die Unfallversicherung wird als einzige ganz von den Arbeitgeber:innen getragen.

Die Beiträge sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und setzen sich so zusammen:

Krankenversicherung: 7,3 % Arbeitnehmer:in und 7,3 % Arbeitgeber:in

Pflegeversicherung: 1,175 % AN und 1,175 % AG

Arbeitslosenversicherung: 1,5 % AN und 1,5 % AG

Rentenversicherung: 9,35 % AN und 9,35 % AG

Dazu kommen noch die Umlage 1, ein monatlicher Fixbetrag, den Unternehmen an die Krankenkasse zahlen, damit diese bei einer Entgeltfortzahlung aufgrund von Krankheit einspringt. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Unternehmen, die bis zu 30 ständig beschäftigte Mitarbeiter:innen haben.

Dabei werden einige Gruppen nicht mitgerechnet. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Heimarbeiter:innen oder auch mitarbeitende Familienmitglieder eines landwirtschaftlichen Betriebs. Arbeitgeber:innen, die nur Personen dieser Art beschäftigen, müssen trotzdem an der Umlage teilnehmen.

Auch die Umlage 2 ist ein Fixbetrag, den seit 2006 alle Unternehmen zahlen müssen. Dabei springt die Krankenkasse ein, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Elternzeit gehen. Die Höhe des Fixbetrages richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer:innen, der Höhe des Gehalts und Art der Beschäftigung. So zahlen Arbeitgeber:innen für geringfügig Beschäftigte kleinere Sätze als für Festangestellte.

Entwicklung der Lohnnebenkosten in Deutschland

Seit 1991 sind die Beiträge zur Sozialversicherung gesunken. Lagen sie damals noch bei 39,1 Prozent, zahlen Arbeitgeber:innen heute nur noch 21 Prozent. Die schrittweise Senkung der Beiträge sollte Arbeitgeber:innen dazu anregen, mehr Mitarbeiter:innen einzustellen und so mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

Warum gibt es Lohnnebenkosten?

Das Ziel der Lohnnebenkosten war es, Arbeitnehmer:innen sozial abzusichern. Allerdings kann mit den Beiträgen, die Unternehmen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam leisten, nur eine Grundsicherung erzielt werden. Mittlerweile können Arbeitgeber:innen Ihre Attraktivität für gut ausgebildete Fachkräfte deutlich steigern, wenn sie entsprechende Angebote, wie die betriebliche Altersvorsorge, machen und so freiwillig die Lohnnebenkosten steigern.

Arbeitgeber:innen müssen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter:innen genau berechnen, was sie leisten können und wie hoch die gesamten Kosten für sie letztendlich sind. Dazu findest du online zahlreiche Rechner, mit denen du die Lohnnebenkosten und die gesamte Belastung berechnen kannst.

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