Passive Rechnungsabgrenzung
Definition: Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung (PRA) bezeichnet in der Buchhaltung den Vorgang, bei dem Zahlungseingänge für Leistungen verbucht werden, die noch nicht erbracht wurden. Beispiele sind erhaltene Vorauszahlungen für Miete, Lieferungen oder Dienstleistungen, die in zukünftigen Geschäftsperioden zu erbringen sind.
Die passive Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass Aufwendungen und Erträge in der Periode erfasst werden, in der sie tatsächlich anfallen, und nicht in der Periode, in der die Zahlung erfolgt. Dieser Grundsatz ist Teil des Periodenabgrenzungsprinzips in der Buchhaltung.
Wozu gibt es die passive Rechnungsabgrenzung?
Das Ziel eines Unternehmens ist es, am Ende des Jahres einen genauen Jahresabschluss zu erstellen, der angibt, ob es profitabel oder verlustreich ist. Um dies zu erreichen, müssen alle Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens zeitnah und objektiv dokumentiert werden. Die passive Rechnungsabgrenzung hilft, indem Beträge, die dem nächsten Geschäftsjahr zuzuordnen sind, separat in der Bilanz aufgeführt werden.
Besonderheiten
Die PRA ist eine der vier Arten der Rechnungsabgrenzung. Da die Zahlung im aktuellen Jahr und die Leistung im nächsten Jahr erfolgt, zählt sie zu den Abgrenzungsposten für transitorische Rechnungen. Im Gegensatz zur aktiven Rechnungsabgrenzung erhält ein Unternehmen bei der passiven Abgrenzung eine Zahlung. Im Gegensatz dazu leistet das Unternehmen bei der aktiven Abgrenzung eine Zahlung.
Passive Rechnungsabgrenzung buchen: Praxisbeispiel
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Buchung dieser Geschäftsvorfälle:
1. Bildung der Abgrenzung zum Zeitpunkt der Zahlung
2. Zum Zahlungszeitpunkt buchen und eine Rechnungsabgrenzung zum Jahresende erstellen.
Ein Fitnessstudio, das Jahresmitgliedschaften verkauft, könnte als Beispiel für eine passive Rechnungsabgrenzung dienen. Wenn ein Kunde im Januar eine Mitgliedschaft für 1.200 € kauft, hat das Fitnessstudio die Zahlung erhalten, aber die Leistung (Nutzung des Studios) wird über das gesamte Jahr erbracht.
Daher verbucht das Fitnessstudio jeden Monat 1/12 der Mitgliedschaftsgebühr als Umsatz. Der Restbetrag wird als passive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz geführt, bis er im Laufe des Jahres aufgebraucht ist.