GuV: Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird genutzt, um den Erfolg eines Unternehmens zu bemessen. Sie ist Bestandteil der doppelten Buchführung und des Jahresabschlusses. In der GuV werden Aufwand und Ertrag eines Zeitraumes gegenübergestellt und die Differenz zwischen den Werten errechnet.

Sind höhere Aufwände als Erträge verbucht, hat das Unternehmen einen Verlust erwirtschaftet, auch Jahresfehlbetrag genannt. Sind die Erträge höher als die Aufwände, erzielte das Unternehmen einen Gewinn, auch Jahresüberschuss genannt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital und wird auf der Passivseite der Bilanz Gewinn aufgeführt. Im GuV-Konto werden alle Posten gesammelt, die zu Aufwand und Ertrag gehören. Aus diesem Grund wird die GuV auch als Sammel- oder Hilfskonto bezeichnet.

Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung

Wenn ein Unternehmen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) unterliegt, ist es verpflichtet eine GuV zu erstellen. Die GuV muss einmal jährlich angelegt werden, wenn der Jahresabschluss angefertigt wird. Einige Unternehmen erstellen die GuV auch monatlich, um einen besseren Überblick über Erfolg und Verlust zu erhalten.

In der GuV werden folgende Punkte aufgeführt:

  • Buchung der Aufwendungen und Erträge

  • Abschluss der Erfolgskonten

  • Saldierung

  • Buchung vom Gewinn bzw. Verlust auf das Eigenkapital-Konto

  • Abschluss des Eigenkapital-Kontos/ Schlussbilanz

Die zwei Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung

§275 Handelsgesetzbuch, HGB, legt fest, dass die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden muss.

Gesamtkostenverfahren

Dieses Verfahren kann auch als Produktionserfolgsrechnung angesehen werden, zur Berechnung werden die produzierten Mengeneinheiten benötigt, denn Erträge und Aufwendungen werden auf die produzierten Mengeneinheiten bezogen.

Wurde der Bestand fertiger und unfertiger Erzeugnisse erhöht und wurden Sachanlagen gebildet, werden diese Posten als Erträge erfasst. Wurde der Bestand gemindert, wird diese Minderung vom Umsatzerlös abgezogen.

Der Vorteil des Gesamtkostenverfahrens liegt vor allem darin, dass es rechnerisch sehr einfach ist. Zudem stehen die benötigten Daten schon in der Buchhaltung bereit und müssen nicht umgerechnet werden. Das Verfahren kann in das Kontensystem der Buchhaltung integriert werden.

Nachteilig ist der mit dem Gesamtkostenverfahren verbundene hohe Aufwand. Grundlage für das Verfahren ist eine Inventur – die für die GuV in diesem Fall einmal monatlich durchgeführt werden muss. Mit diesem Verfahren erhältst du Werte, die nicht produktbezogen sind, die du also auch nicht in die Kalkulation übernehmen kannst.

Umsatzkostenverfahren

Um das Umsatzkostenverfahren durchzuführen, muss eine Kosten- und Leistungsrechnung vorangestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Umsatzerfolgsrechnung, bei der zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die abgesetzten Mengeneinheiten einbezogen werden. Wie viel produziert wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Stattdessen werden hier Aufwendungen dem Absatz gegenübergestellt. Dabei werden die Erhöhungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse im Lager und auch selbst erstellte Sachanlagen nicht erfasst.

Mit der Verminderung des Bestands der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wird dieser Posten als Aufwendung für die verkauften Erzeugnisse angelegt. Eine Besonderheit ist die Aufteilung der Aufwendungen.

Sie werden nicht nach den Aufwandsarten, wie Material, Personal oder Abschreibungen unterteilt, sondern nach ihren Funktionsbereichen. Das können zum Beispiel Punkte wie Herstellung, Verwaltung und Vertrieb sein. Eine Inventur samt Inventar ist für dieses Verfahren nicht notwendig.

Unternehmer:innen können anhand dieser Rechnung den Erfolg pro Produktgruppe feststellen und so einfacher Entscheidungen über Veränderungen im Produktportfolio treffen. Arbeitet ein Unternehmen auch im Ausland, sollte es das Umsatzkostenverfahren nutzen. Das Ergebnis ermöglicht den Vergleich deutscher und ausländischer Unternehmen, die im Unterschied zu deutschen Betrieben nach IFRS bilanzieren.

Der Nachteil: Kleine und mittelständische Betriebe verfügen meist nicht über die Ressourcen eine solche Rechnung durchzuführen, da es aufwändiger Abstimmungen bedarf. Der Aufwand und auch die Kosten sind hier also höher als beim Gesamtkostenverfahren.