Mehrwertsteuer – Wissenswertes über die MwSt
Wenn Sie als Unternehmer Ressourcen für die Produktion Ihrer Waren einkaufen und diese dann zu einem neuen Produkt weiterverarbeiten, dann schaffen Sie damit einen Mehrwert. Dieser Mehrwert schlägt sich in Ihren Büchern als Gewinn nieder, der besteuert werden muss – Sie zahlen die sogenannte Mehrwertsteuer, MwSt, an das Finanzamt.
Der Mehrwertsteuersatz liegt in Deutschland üblicherweise bei 19 Prozent. Ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs werden mit sieben Prozent besteuert.
Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Mehrwertsteuer. Allerdings kann die Umsatzsteuer nicht synonym für Mehrwertsteuer verwendet werden. Es handelt sich nur bei der Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug um eine Mehrwertsteuer.
Unternehmer können die Steuer, die sie selbst bereits für gekaufte Waren gezahlt haben, von ihrer Mehrwertsteuerschuld an das Finanzamt abziehen. In der Buchhaltung wird dieser Vorgang Vorsteuerabzug genannt. Die Mehrwertsteuer kann also auch als Vorsteuer bezeichnet werden.
Die Mehrwertsteuer wird vom Kunden gezahlt. Der Unternehmer sammelt sie stellvertretend für das Finanzamt ein und muss sie später abführen. Es handelt sich dabei um einen durchlaufenden Posten, weil die Steuer dem Unternehmen zu keinem Zeitpunkt selbst gehört. Unternehmen zahlen die Steuer für eingekaufte Waren, weil sie in diesem Fall selbst Kunden sind.
Mehrwertsteuer berechnen – So wird’s gemacht
Es gibt drei Methoden, mit denen die Mehrwertsteuerschuld eines Unternehmens festgelegt werden kann.
Die Rechnungsmethode ist in der Europäischen Union die geltende Regelung zur Berechnung der Mehrwertsteuer. In diesem Fall stellen Unternehmen Rechnungen aus, auf denen die erhobene Mehrwertsteuer bereits gekennzeichnet ist. Es gilt der feste Steuersatz von sieben oder 19 Prozent. Wurde mehr Mehrwertsteuer eingenommen als selbst vom Unternehmen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen bezahlt, muss das Unternehmen die Differenz an das Finanzamt zahlen. Ist das Gegenteil der Fall, bekommt der Unternehmer Geld vom Staat zurück.
Bei der Subtraktionsmethode werden die getätigten Ausgaben eines Unternehmens von den Erlösen abgezogen. Die Differenz ist die Summe, die besteuert wird. Dieses Prinzip wird zum Beispiel in Japan und im US-Bundesstaat Michigan benutzt.
Die Additionsmethode ist das passende Gegenstück. Kommt sie zum Einsatz, werden erst die Einnahmen eines Unternehmens zusammengerechnet. Die Summe wird genutzt, um die Wertschöpfung abzuschätzen, auf die dann Mehrwertsteuer erhoben wird. Allerdings berechnen ausschließlich die Behörden im US-Bundesstaat New Hampshire die Mehrwertsteuer auf diese Art und Weise. Weshalb nur die zwei anderen Methoden gängig sind.
Die Mehrwertsteuer – eine gute Einnahmequelle für den Staat
In Deutschland stammen mehr als 30 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in drei verschiedene Arten unterteilt. Die wohl bekannteste Art ist die Mehrwertsteuer auf Konsumgüter. Sie beträgt in Deutschland zwischen 15 und 20 Milliarden Euro monatlich und wird von jedem Bürger gezahlt. Sie wird auf alle Konsumwaren erhoben. Der Produkttyp wird für Investitionsgüter gezahlt.
Die dritte Art ist die Mehrwertsteuer auf Einkommen, die allerdings nur ihm Rahmen von Wertverlusten errechnet werden kann. Wer wissen möchte, wie viel Mehrwertsteuer in welchem Land auf sein Produkt erhoben werden muss, der findet online zahlreiche Rechner, in die einfach nur das Besteuerungsland und der Nettobetrag eingegeben werden müssen.
Wissenswertes über die Entstehung der MwSt
Die Idee den Mehrwert von Waren zu besteuern geht auf Carl-Friedrich Siemens zurück, der 1919 die Umsatzsteuer kritisierte. Damals war es noch so, dass die Umsatzsteuerlast immer höher wurde, je mehr Unternehmen ein Produkt im Fertigungsprozess durchlief. Unternehmen, die in großen Mengen Güter produzierten, die nur wenige Produktionsstufen durchliefen, mussten nur geringe Abgaben zahlen und hatten damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Unternehmern, Endveredlern und dem Vertrieb.
Es dauerte allerdings noch viele Jahre, bis der Gesetzgeber die Praxis überdachte und erste Konsequenzen folgten. In Frankreich trat in den Vierzigerjahren ein Mehrwertsteuergesetz in Kraft, dass allerdings nur einige Branchen einbezog. Der US-Bundesstaat Michigan verabschiedete 1953 ein Gesetz zur MwSt für alle Unternehmen.
Erst zur Jahrtausendwende folgte die Einführung der umfassenden Mehrwertsteuer in 120 Staaten weltweit. In der Europäischen Union wurde 2006 die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verabschiedet, die seitdem mehrmals angepasst wurde.