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Glossar

Finanzamt – Aufgaben und Zuständigkeit

Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung. Seine Zuständigkeit betrifft die Aufgaben, die im Gesetz der Finanzverwaltung unter §17 festgelegt sind. Bezirk und Sitz der Finanzämter werden von der Finanzverwaltung bestimmt.

Es untersteht in einigen Ländern der Oberfinanzdirektion oder einer ähnlichen Behörde, kann aber auch direkt der Landesfinanzbehörde unterstellt sein. Bis 2001 war jedem Finanzamt eine Oberfinanzdirektion übergeordnet. Nachdem das Finanzverwaltungsgesetz geändert wurde und die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr vorgeschrieben ist, wurde dieses Konzept teilweise aufgelöst.

Noch heute bestehen einige Oberfinanzdirektionen. In Bayern wurde diese durch das Landesamt für Steuern ersetzt, in anderen Ländern wurden die Finanzämter direkt der Landesfinanzbehörde unterstellt. Das ist zum Beispiel in Brandenburg das Ministerium für Finanzen und in Berlin die Senatsverwaltung für Finanzen. Wie die Behörden intern organisiert sind, ist in der FAGO, der Geschäftsordnung für Finanzämter geregelt.

Aufgaben des Finanzamtes

Das Finanzamt ist für die Verwaltung der Steuern zuständig. Das bezieht allerdings nicht alle Steuern ein. Ausgenommen sind Kraftfahrzeugsteuer, die Verkehrssteuer für andere motorisierte Verkehrsmittel, Zölle und bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern. Die Verwaltung kann gegebenenfalls auch an Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen werden. Die folgenden Aufgaben sind mit der Verwaltung der Steuern verbunden:

Das Finanzamt klärt alle Steuerangelegenheiten. Das bedeutet zum einen, dass das Amt als Ansprechpartner bereitsteht und Bürgern sowie Unternehmen und Steuerberatern Fragen zu Steuerangelegenheiten beantwortet. Sie bekommen verschiedene Infos per Mail, am Telefon oder auch persönlich. Viele Daten können Sie auch über Elster abrufen.

Ermittlungs- und Feststellungsverfahren

Zum anderen setzt das Finanzamt auch die Höhe der zu zahlenden Steuer fest, indem es die Daten der Steuererklärung prüft, Steuersätze anwendet und die Steuer berechnet. Finanzbeamte sprechen vom Ermittlungsverfahren und dem Feststellungsverfahren. Anschließend ist es auch dafür zuständig, dass dem Steuerpflichtigen ein Steuerbescheid zugestellt wird.

Das Finanzamt prüft außerdem, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und nimmt Kontakt zu steuerpflichtigen Personen auf. Ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend, kann das Finanzamt die Abgabe erzwingen oder die Besteuerungsgrundlage und damit die Steuerschuld schätzen.

Erhebungsverfahren

Das Finanzamt erhebt oder erstattet Steuern. Beides erfolgt in der Regel vier bis sechs Wochen nach der Abgabe der Steuererklärung. Im Erhebungsverfahren kann es zu Verzögerungen kommen: Wer seine Erklärung auf den letzten Drücker abgibt, muss allerdings in der Regel länger auf seinen Bescheid und eine eventuelle Erstattung warten.

Vollstreckungsverfahren

Beim Vollstreckungsverfahren geht es nicht nur darum, nicht gezahlte Abgaben einzutreiben, sondern auch die Abgabepflicht für die Steuererklärung durchzusetzen. Beides sind Aufgaben der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. Der Steuerbescheid oder der Mahnbescheid für die Abgabe der Erklärung stellen vollstreckbare Titel dar.

Berichtigungsverfahren

Wo gehobelt wird, fallen Späne: Nicht immer ist der Steuerbescheid korrekt. Steuerpflichtige können in der Regel Einspruch gegen die festgesetzte Steuer des Finanzamtes erheben. Die Daten werden dann ein weiteres Mal geprüft. So können Rechenfehler berichtigt werden oder aber Belege nachgefordert werden.

Bedingung dafür ist allerdings, dass der Steuerpflichtige einer Anhörung nachkommt und seine Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheids schildert. Ergebnis dieser Anhörung kann auch eine sogenannte Außenprüfung der Steuerverhältnisse sein, die durch einen Steuerprüfer vorgenommen wird.

Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Diese beiden Verfahren werden interessant, wenn eine steuerpflichtige juristische Person verdächtigt wird, Steuern hinterzogen zu haben. Die Finanzämter leiten die entsprechenden Schritte für die Prüfung des Verdachts ein und übernimmt die steuerstrafrechtliche und die steuerrechtliche Fahndung.

Das Finanzamt im digitalen Zeitalter

Die Digitalisierung macht auch vor dem Finanzamt keinen Halt. Deshalb werden immer mehr Aufgaben des Finanzamtes an Rechenzentren übertragen und damit digitalisiert. Ein Beispiel, das jeder kennt, der sich schon einmal mit dem Thema Steuererklärung auseinandergesetzt hat, ist Elster.

Das Online-Portal ersetzt teilweise den Service des Finanzamtes und kann genutzt werden, um Auskunft über Steuerangelegenheiten zu bekommen, die Erklärung anzufertigen und einzusenden und um einzusehen, welche Informationen beim zuständigen Finanzamt über Ihre Person oder Ihr Unternehmen vorliegen. Elster steht dabei für Elektronische Steuererklärung.

Trotz der Digitalisierung ist das Finanzamt noch immer verpflichtet, Formulare für die Steuererklärung in gedruckter Form herauszugeben. Diese können allerdings nur von Privatpersonen ausgefüllt und abgeschickt werden. Unternehmen und Kleinunternehmen müssen alle Formulare in digitaler Form einreichen.

Vergabe der Steuernummer

Das Finanzamt vergibt außerdem die Steuernummer. Im Gegensatz zur Steueridentifikationsnummer ändert sich diese mit dem Wohnort des Steuerpflichtigen. Sie können außerdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt beantragen. Diese wird zwar nicht von der Behörde vergeben, allerdings sendet diese den Antrag an das Bundesministerium für Finanzen weiter und schickt Ihnen dann die Umsatzsteuer ID zu.

Das Finanzamt – Ihr Ansprechpartner bei Steuerfragen

Welches Amt für Sie zuständig ist, richtet sich danach, wo Sie gemeldet sind. Wenn Sie wissen wollen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie das ganz einfach über den Service von Finanzamt24 herausfinden. Dort geben Sie lediglich Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein und bekommen die Adresse Informationen, wie Sie Kontakt zum zuständigen Amt für Finanzen aufnehmen können. Wenn Sie zu Beispiel in Weinbergen in Thüringen gemeldet sind, ist das Finanzamt Mühlhausen für Sie zuständig.

Bei Fragen lohnt es sich immer, einen Termin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner zu machen. Das Finanzamt steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Steuern zur Seite und versorgt sie nicht nur persönlich, sondern auch telefonisch und per E-Mail mit allen Infos, die sie brauchen. Auf der Webseite Ihres Finanzamts können Sie sich auch stets über Aktuelles aus dem Bereich informieren. Dort finden Sie auch Links zu den Formularen für Ihre Steuererklärung.

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