Freibetrag – Frei von Steuern

Der Freibetrag ist ein Geldbetrag, der von der Besteuerung ausgenommen ist. Der Freibetrag wird aus verschiedenen Gründen gewährt und wird als Summe von dem Einkommen, das besteuert werden soll, abgezogen. Alles was übrig bleibt, wird vom Finanzamt besteuert.

Freibeträge sollen die Steuerprogression abmildern und Steuerpflichtige, die aufgrund ihrer Lebensumstände sehr hohe Ausgaben haben, entlasten. Freibeträge sind im Rahmen des Einkommensteuergesetzes, des Erbschaftssteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes geregelt.

Welche Freibeträge gibt es?

Ob Sie einen Freibetrag nutzen können, richtet sich nach Ihren Lebensumständen. Folgende Steuerfreibeträge werden vom Staat gewährt:

  • Freibetrag bei Lohnsteuerabzugsmerkmalen

  • Steuerfreibetrag bei der Gewerbesteuer

  • Freibetrag für Körperschaften

  • Ausbildungsfreibetrag

  • Grundfreibetrag

  • Kinderfreibetrag, Erziehungsfreibetrag und Betreuungsfreibetrag

  • Rabattfreibetrag

  • Sparerfreibetrag

  • Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung

  • Ehrenamtsfreibetrag

Wie hoch die Freibeträge sind, auf die Sie keine Steuer zahlen müssen, variiert je nach Art und gesetzlicher Regelung. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise der Kinderfreibetrag jährlich höher wird.

Der Freibetrag in der Gewerbesteuer

Für Sie als Unternehmer ist vor allem der Freibetrag in der Gewerbesteuer interessant. Für die Gewerbesteuer gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Steuerfreibetrag von 24.500 Euro, der von dem jährlichen Einkommen abgezogen und nicht versteuert wird.

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum

Bei diesem Freibetrag geht es darum, in Deutschland lebenden Bürgern ein Existenzminimum zu sichern und ihr Einkommen bis zu einer gewissen Höhe nicht zu versteuern. Die Grundlage dafür ist der §32a Abs. 1 Nr.1 Einkommensteuergesetz.

Dabei gilt: Das Einkommen muss nach Abzug aller Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag liegen oder genauso hoch sein. Der Grundfreibetrag stieg ab 2020 auf 9408 Euro für Ledige an, zum Jahr 2022 wird er erneut angehoben: auf 9.984 Euro.

Der Grundfreibetrag muss nicht beantragt werden, sondern steht jedem Arbeitnehmer automatisch zu. Er steigt in der Regel aufgrund der Inflation stetig an.

Der Kinderfreibetrag – Eltern werden entlastet

Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung für Eltern, die allerdings nur auf Antrag genutzt werden kann. Zudem müssen sich Eltern entscheiden, ob sie das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragen – beides zusammen geht nicht. Zudem können nur Eltern, die die Steuerklasse 2, 3 oder 4 haben, einen Antrag auf Kinderfreibetrag stellen und diesen dann bei Genehmigung in der Steuererklärung geltend machen.

Beim Kinderfreibetrag bekommen Eltern je nach Steuerklasse verschiedene Freibeträge. Dabei kommen Alleinerziehende mit der Steuerklasse 2 am besten weg, da sie die höchsten Ausgaben haben. Sie bekommen pro Jahr und pro Kind einen Steuerfreibetrag. Ehepartner mit Steuerklasse 4 teilen sich den Betrag. Ehepartner mit den Steuerklassen 3 und 5 profitieren auch nicht zusätzlich. Hier bekommt nur der Partner mit der Steuerklasse 3 den Steuerfreibetrag.

Rein rechnerisch lohnt sich dies nur bei Alleinerziehenden, mit einem Einkommen ab 34.000 Euro oder Ehepaare ab 64.000 Euro jährlich. Eltern werden hier aber nicht ganz allein gelassen: Das Finanzamt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob für Eltern das Kindergeld oder der Freibetrag steuerlich günstiger sind.

Der Ausbildungsfreibetrag

Auch dieser Steuerfreibetrag entlastet Eltern. Müssen Sie für die Ausbildung eines Kindes aufkommen, können sie einen Freibetrag von 924 Euro im Jahr geltend machen. Das Kind muss dafür allerdings bereits volljährig sein, sich in der Berufsausbildung befinden und außerhalb des Elternhauses wohnen. Eltern, die diesen Freibetrag beanspruchen wollen, dürfen kein Kindergeld und keinen Kinderfreibetrag bekommen.

Freibetrag vs. Freigrenze – Was ist der Unterschied?

Der Freibetrag darf nicht mit der Freigrenze verwechselt werden. Während der Freibetrag ein Betrag ist, der bei der Besteuerung ausgeklammert wird, gibt die Freigrenze an, ab wann besteuert wird. Das bedeutet, dass ein Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei ist. Wird dieser Betrag überschritten, wird das gesamte Einkommen versteuert.

Ein kleines Beispiel: Herr Müller spekuliert privat an der Börse. Die Freigrenze liegt bei 600 Euro. So lange er nicht mehr verdient ist sie steuerfrei. Im Jahr 2018 hat er allerdings 650 Euro verdient, die komplett versteuert werden müssen.

Der Pauschbetrag – ein naher Verwandter des Freibetrags

Auch der Pauschbetrag sollte Ihnen sein Begriff sein, wenn Sie Steuern sparen möchten. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Steuerfreibetrag, der ohne Nachweis geltend gemacht werden kann. Ein bekannter Vertreter ist der Arbeitnehmerpauschbetrag, bei dem pauschal 1.230 Euro (ab 2023) für berufsbedingte Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Freibetrag berechnen

Als Arbeitnehmer können Sie online den für Sie geltenden Freibetrag berechnen. Dabei können Sie in vielen Rechnern auswählen, welche Steuerklasse für Sie gilt, welche Freibeträge Sie in Anspruch nehmen können und wie hoch Ihr Einkommen ist. Anschließend wird Ihnen der insgesamt geltende Steuerfreibetrag berechnet.