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Glossar

HGB – Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, regelt alle handelsrechtlichen Fragen in Deutschland. Es regelt zudem alle Fragen zur Buchführung. Das HGB befasst sich mit Jahresabschlüssen und deren Offenlegung, mit Regelungen für Unternehmen, Versicherungen, Banken und Genossenschaften. Auch Bußgeldvorschriften und Regelungen zur Haftung und zur Haftungsbeschränkung werden aufgeführt.

Für wen gilt das Handelsgesetzbuch?

Das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute, Kapitalgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und stille Gesellschaften.

Wie verhalten sich HGB und BGB zueinander?

Gerade für Kaufleute ist diese Frage sehr wichtig. Denn für sie gilt auch das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Das HGB enthält allerdings die genaueren Regelungen für verschiedene Fälle. Dabei gilt: Wenn es zwischen beiden Gesetzen Widersprüche gibt, gelten die Vorschriften aus dem HGB.

Das HGB findet im Alltag von Unternehmen Anwendungen und wird auch bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen als Grundlage für Entscheidungen genutzt. Gibt es Streitigkeiten zwischen Kaufleuten ist in erster Instanz die Kammer für Handelssachen am Landgericht zuständig. Geht es um das Handelsregister, musst du dich an die Amtsgerichte wenden, da diese das Handelsregister führen. Auch Schiedsgerichte spielen hier häufig eine Rolle.

Wann gilt das HGB nicht?

Das HGB ist nicht die einzige Grundlage für Unternehmen. Alle Themen rund um die Rechnungslegung werden im HGB überhaupt nicht behandelt. Hier gelten in erster Linie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, kurz GoB.

HGB – Was steht drin?

Der Inhalt des HGB ist in fünf Bücher gegliedert.

Das erste Buch bezieht sich auf den Handelsstand und umfasst §§1 bis 104a. Dabei geht das Gesetz auf Kaufleute, Handelsregister, Unternehmensregister, Handelsfirmen, Prokura und Handlungsvollmacht, Handlungsgehilf:innen und Handlungslehrlinge und Handelsvertreter:innen und im letzten Abschnitt auf Handelsmakler:innen und Bußgeldvorschriften ein.

Im zweiten Buch sind in den §§ 105 bis 237 alle Inhalte zu Handelsgesellschaften und stillen Gesellschaften zu finden. Hier sind im ersten Abschnitt alle Regelungen für die offene Handelsgesellschaft, im zweiten Abschnitt für die Kommanditgesellschaft und im dritten Abschnitt für die stille Gesellschaft zu finden.

Im dritten Buch befinden sich Paragraphen §§ 238 bis 342e mit Regelungen zu Handelsbüchern. Du findest hier Vorschriften für alle Kaufleute, Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften, ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften, für Unternehmer:innen bestimmter Geschäftszweige, Vorschriften für das private Rechnungslegungsgremium und den Rechnungslegungsbeirat und die Prüfstelle für Rechnungslegung.

Das vierte Buch bezieht sich auf Handelsgeschäfte und umfasst die Paragraphen §§ 343 bis 475h. Darin enthalten sind allgemeine Vorschriften und Regelungen zum Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft und Lagergeschäft.

Seehandelsrecht wird im fünften Buch ab §476 geregelt. Hier werden alle Vorschriften zu Personen der Schifffahrt, Beförderungsverträge, Schiffsüberlassungsverträge, Regelungen für Schiffsnotlagen und Schiffsgläubiger, die Verjährung, die allgemeine Haftungsbeschränkung und Verfahrensvorschriften aufgeführt.

Entstehung des HGB

Der Vorfahre des HGB ist das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, das 1861 in Kraft trat. Knapp 33 Jahre später begannen die ersten Arbeiten am heutigen HGB. Dabei sollten vor allem handelsrechtliche Vorschriften mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgestimmt werden.

Der erste Entwurf wurde 1896 publiziert, der zweite Entwurf wurde 1987 von einer Kommission des Reichstags beschlossen. Das HGB trat gemeinsam mit dem BGB am 1. Januar 1900 in Kraft. Die erste Änderung wurde 1986 vorgenommen. Damals wurde das Bilanzrichtliniengesetz hinzugefügt.

Über die Jahre kamen das Handelsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, das Transparenz- und Publizitätsgesetz, das Bilanzrechtsformgesetz, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts und das Bilanzrichtlinie-Umsatzgesetz hinzu.

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