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Steuerberatung – Hilfe bei Steuerfragen

Der Steuerberater ist einer der wichtigsten Partner eines Unternehmens. Er berät Sie bei Steuerfragen und allen Angelegenheiten rund um das Thema Steuern und hilft bei der Anfertigung der Steuererklärung.

Die typischen Leistungen einer Steuerberatung

In der Regel arbeitet ein Steuerberater entweder als Angestellter einer Steuerberatungsgesellschaft oder freiberuflich allein in einer eigenen Kanzlei. Der Rahmen seines Aufgabenfelds ist im sogenannten Steuerberatungsgesetz, StBerG, festgelegt.

  • Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten und Fachfragen

Diese Aufgabe wird als eine der typischsten des Steuerberaters verstanden. Er hilft dabei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei allen steuerlichen Sachverhalten, beispielsweise beim Thema Einkommensteuer, Mehrwertsteuer oder Jahresabschluss.

  • Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen

Sitzt ein Steuerberater vor Ihnen, können Sie davon ausgehen, dass er sich mit allen betriebswirtschaftlichen Belangen auskennt. Bei den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und Datenschutz nach DSGVO kann der Steuerberater also häufig ebenfalls zu Rate gezogen werden.

  • Vertretung vor Gericht bei Finanzprozessen und beim Finanzamt

Wird ein Mandant beim Finanzgericht vorgeladen oder hat mit dem Finanzamt Angelegenheiten zu klären, so ist der Steuerberater an dieser Stelle dessen Vertretung.

  • Beratung zur besten steuerlichen Aufstellung von Mandanten

Steuerberater sollten ihren Mandanten vorausschauend die besten steuerlichen Konditionen gewährleisten können. Besonders junge Betriebe, die am Anfang viele steuerliche Entscheidungen treffen müssen, können hier von einem Steuerberater profitieren.

Wer die doppelte Buchführung auslagern möchte, kann damit externe Anbieter oder aber seinen Steuerberater beauftragen. Dieser hat meist ein Team aus Steuerfachangestellten und Buchhaltern in seiner Kanzlei, das Ihre Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht. Alles was Sie dazu tun müssen, ist jeden Beleg an den Steuerberater weiterzuleiten.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Auch in Hinsicht auf Personalkosten, wie der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Viele Steuerberater nutzen dafür Software von DATEV.

  • Bilanzierung

Der Steuerberater übernimmt für Sie auch die Bilanzierung auf Grundlage Ihrer Buchhaltung. Dazu übergeben Sie ihm die Unterlagen Ihrer Buchführung oder lassen auch die Buchhaltung von ihm und seinem Team erledigen.

  • Jahresabschlüsse für bilanzierende Unternehmen

Der Steuerberater erstellt auf Wunsch auch eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen bezüglich des wirtschaftlichen Zustands Ihres Betriebs in Form des Jahresabschlusses.

  • Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss einmal jährlich, quartalsweise oder monatlich erfolgen. Sie müssen diese nicht selbst an das Finanzamt senden, sondern können auch ihren Steuerberater damit beauftragen.

Kleinunternehmer und Selbstständige müssen nicht bilanzieren und keine Jahresabschlüsse anfertigen. Sie müssen lediglich eine EÜR für die Steuererklärung aufstellen oder vom Steuerberater anfertigen lassen.

  • Anfertigung der Steuererklärung

Diese Aufgabe ist ebenfalls typisch für den Beruf des Steuerberaters. Ihr Vorteil: Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Berater anfertigen lassen, dann haben Sie länger Zeit alle nötigen Unterlagen zu sammeln und zu ordnen.

  • Prüfung von Steuerbescheiden

Ein Steuerberater überprüft auch Steuerbescheide auf Gültigkeit und Richtigkeit und nimmt bei Unklarheiten oder Fragen Kontakt zum Finanzamt auf.

  • Beratung bei der Existenzgründung

Potentielle Existenzgründer sollten sich auf jeden Fall von einem Steuerprofi beraten lassen. Denn gerade am Anfang können viele Fehler passieren, die den Betrieb langfristig steuerlich belasten.

  • Vermögensplanung

Diese Dienstleistung betrifft in der Regel Privatpersonen und bezieht sich auf die Organisation von Finanzmitteln über einen bestimmten Zeitraum.

Auch innerhalb des gesamtbetrieblichen Rechnungswesen kann der Steuerberater weiterhelfen. Oft müssen Sie also keine externen Anbieter befragen, sondern lediglich einen Gang zum Steuerberater machen.

  • Beratung bei der Auswahl einer Buchhaltungssoftware

Viele Mandanten setzen mittlerweile auf Buchhaltungssoftware – auch hier kann eine Beratung durch den Steuerberater sinnvoll sein. Denn nicht selten nutzt auch er schon entsprechende Software und kann Ihnen ein passendes Programm empfehlen. Sobald Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren, sollten Sie sowieso Ihren Steuerberater kontaktieren und nachfragen, wie die Daten künftig übergeben werden sollen.

  • Unterstützung bei Bankverhandlungen

Sie wollen einen Kredit aufnehmen, die Bank wechseln oder umschulden? Dann lohnt es sich den Steuerberater ins Boot zu holen und sein Knowhow im Bereich Finanzen zu nutzen.

Tipp: Wenn Sie auf der Suche nach einem Steuerberater sind, können Sie zum Beispiel an die Bundessteuerberaterkammer, wer als Steuerberater berufen ist.

Haftung

Der Steuerberater ist für die Richtigkeit seiner Beratungstätigkeit verantwortlich und haftet dementsprechend dafür. Daher ist er dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch wenn der Steuerberater diverse Aufgaben an einen Steuerfachangestellten delegiert, ist er dennoch vollends für die Richtigkeit des Endergebnisses verantwortlich.

Grenzüberschreitende Steuerberatung in der EU

In der Regel ist es möglich, dass ausländische Steuerberater ihre ausländischen Mandanten für Deutschland steuerlich beraten. Allerdings gilt dies nur, wenn es sich dabei um eine temporäre Lösung handelt. Das bedeutet, das Unternehmen darf keinen festen Sitz in Deutschland aufweisen. Außerdem behält es sich das Finanzamt vor, ausländische Berater aufgrund mangelnder Qualifikationen abzulehnen.

Möchten Sie als Steuerberater aus einem anderen EU-Land langfristig in Deutschland tätig sein, so müssen Sie die Steuerberaterprüfung in vereinfachter Form ablegen.

Wann ist ein Steuerberater nötig?

Unabhängig von der Größe und rechtlichen Art eines Unternehmens (GbR, GmbH, KG, usw.) ist es keineswegs Pflicht, einen Berater einzustellen oder mit Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Steuererklärung zu beauftragen. Sie können die Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Buchhaltung natürlich auch selbst übernehmen – egal ob Sie diese als Privatperson oder aber für Ihren Betrieb abgeben müssen.

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Aus unternehmerischer Sicht ist es allerdings sinnvoller den Dienst eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Denn er weiß immer genau, wo Sie Steuern sparen können und erspart Ihnen und Ihren Mitarbeitern so die Recherche und den Aufwand beim Jahresabschluss und der Steuererklärung. Zudem steht er Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite, wenn es steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären gilt. Gerade bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie viele steuerliche Entscheidungen treffen, die Ihr Unternehmen langfristig beeinflussen können.

Diese Qualifikationen muss ein Steuerberater haben

Wer in Deutschland als Steuerberater arbeiten will, muss die Steuerberatungsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung beinhaltet folgende Prüfungsschwerpunkte:

  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,

  • Steuerliches Verfahrensrecht, Einkommensteuer und Ertragsteuer

  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer

  • Verbrauchsteuern und Verkehrssteuern, Zollrecht

  • Handelsrecht, BGB, Gesellschaftsrechts, Insolvenzrecht und EU-Recht

  • Volkswirtschaft

  • Berufsrecht

Voraussetzung für die Prüfung sind die folgenden Bildungswege:

  • Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches Studium über drei Jahre mit anschließender beruflicher Tätigkeit über drei Jahre

  • Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches Studium über vier Jahre mit anschließender beruflicher Tätigkeit über zwei Jahre

  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder einem Beruf gleichwertiger Art und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung

  • Ausbildung und Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter und mindestens 7 Jahre Berufserfahrung

  • Über den Verwaltungsweg als Beamter des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung über mindestens 7 Jahre

Wer die Voraussetzungen erfüllt und das Steuerberaterexamen erfolgreiche ablegt, der wird von der Steuerberaterkammer als Steuerberater berufen.