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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Candis GmbH für die Domain candis.io und alle dazugehörigen Unterseiten und Dienste

  1. Präambel


    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der zugehörigen Anlagen („AGB“) regeln abschließend die Vertragsbeziehungen zwischen der Candis GmbH („Candis“) und dem im Zahlungsportal bezeichneten Vertragspartner („Kunde“) hinsichtlich der dort genannten Leistungen von Candis. Andere Vertragswerke, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nicht.
    Candis bietet ausschließlich Unternehmen, Steuerberatern sowie allen anderen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, die auf der Bestellseite bezeichnete Dienstleistungen, insbesondere solche zur Unterstützung bei der Buchhaltung, an.

  2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht


    2.1 Der Vertrag wird im Falle eines monatlichen oder jährlichen Pakets geschlossen, indem der Kunde den Bestellschein (Angebot) auf der Bestellseite von Candis ausfüllt.
    2.2 Im Falle eines individuellen Pakets, wird dieses dem Kunden nach Ausfüllen des Bestellscheins von Candis erstellt und zugeschickt. Der Vertrag wird sodann geschlossen, indem der Kunde das Paket schriftlich (Email genügt) billigt (Angebot) und Candis dieses Angebot durch eine schriftliche Bestätigung (Email genügt) annimmt.
    2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Vereinbarungen des monatlichen oder jährlichen Paketvolumens einzuhalten. Sollte das Volumen überschritten werden, muss der Kunde dies aktiv an Candis kommunizieren. Über das Paketvolumen hinaus prozessierte Belege werden mit 1,50 EUR pro Beleg am Ende der jeweiligen Periode dem Kunden in Rechnung gestellt.

  3. Zur Verfügung stellen der Dienstleistung, Nutzungsumfang und Nutzungsbeschränkungen


    3.1 Zur Verfügung stellen der Dienstleistung: Candis stellt dem Kunden die auf der Bestellseite benannte Software (die im Bestellschein konkret genannte Kombination von Modulen) (im Folgenden „Software“) für die Dauer der Software-Subskription via Onlinezugang zur Verfügung. Candis räumt dem Kunden Zug-um-Zug gegen Zahlung der Nutzungsgebühr durch den Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränktes, nicht übertragbares Recht ein, auf die Software und die dazugehörige Dokumentation (die Software und die Dokumentation gemeinsam als „Material“ bezeichnet) in Übereinstimmung mit diesen AGB und den Angaben der Dokumentation und unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß des auf der Bestellseite angegebenen Nutzungsumfangs mittels der von Candis übersandten Log-In-Daten zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke nach vorstehender Maßgabe zu nutzen. Candis verpflichtet sich, für eine ständige Erreichbarkeit der Server Sorge zu tragen.
    3.2 Nutzungsumfang und Funktionalitäten: Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelungen dieses Vertrages (insbesondere der Angaben auf der Bestellseite) berechtigt, das Material in dem auf der Bestellseite angegebenen Umfang (Subskriptionsdauer, Module, Anzahl von Nutzern) zu eigenen Zwecken einschließlich der Beratung seiner Kunden zu nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung des Materials ausschließlich durch den/die Mitarbeiter oder Angestellte(n) („Nutzer“) erfolgt, die berechtigt sind die Leistungen von Candis gemäß Ziffer 5.1 dieser AGBs in Anspruch zu nehmen. Der Nutzungsumfang ergibt sich für die auf der Bestellseite genannte Kombination von Modulen mit den in der Dokumentation beschriebenen Funktionalitäten.
    3.3 Nutzungsbeschränkung: Der Kunde verpflichtet sich, die Software vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte (andere Personen als die Nutzer gemäß Ziffer 5.1) weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, (i) soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu modifizieren, zu kopieren, zu benutzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen (ii) nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln; (iii) die Software im Ganzen oder in Teilen nicht an Dritte (andere Personen als die Nutzer gemäß Ziffer 5.1) zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu vertreiben, zu sublizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu übergeben; (iv) Hinweise auf Eigentumsrechte auf der Software nicht zu ändern oder zu entfernen; (v) die Software nicht zur Bereitstellung von eigenen Time-Sharing-Diensten, Software-as-a-Service Angeboten („SaaS“), Servicebürodienstleistungen oder als Teil eines Application Service Provider oder Dienstleistungsangeboten zu benutzen.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Als Verbindung im benannten Sinne gilt nicht das Abspielen der Software auf einem Betriebssystem, welches die wesentlichen Funktionen eines Computers steuert und deren Nutzung ermöglicht. Die Software und ihre Komponenten dürfen nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Insbesondere das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zur (Weiter-)Vermietung ist nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen der Nutzungsvereinbarung erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Candis zurück. Candis ist berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren. In jedem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
    Candis ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die auf eine Nutzung der Software durch andere als die berechtigten Nutzer schließen lassen, vom Kunden eine Auflistung derjenigen Personen zu verlangen, die die Software im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts tatsächlich nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auflistung unverzüglich nach Aufforderung Candis’ vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen und Candis zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Auflistung nicht ordnungsgemäß nach oder ist die Aufstellung falsch und/oder unvollständig, ist Candis berechtigt, das jeweils betroffene Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche von Candis bleiben unberührt.
    3.4 Alle an dem Material bestehenden oder hiermit in Verbindung stehenden gewerblichen Schutzrechte stehen Candis zu. Das Eigentum des Kunden bzw. Nutzers an Datenträgern, Datenspeichern und sonstiger Hardware wird hiervon ebenso wenig berührt, wie die Rechte des Kunden bzw. Nutzers an den in der Download-Datei abgelegten und gespeicherten Rechnungsdaten. Der Kunde wird jedoch dafür Sorge tragen, dass vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware darin gespeichertes Material vollständig gelöscht wird. Dies gilt nicht, für die in der Download-Datei abgelegten und gespeicherten Rechnungsdaten des Kunden bzw. des Nutzers.

  4. Pflichten von Candis


    4.1 Candis digitalisiert die Rechnungsbelege in Vorbereitung für eine digitalisierte Buchhaltung. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden sich unter www.candis.io/produkttour. Bei der Digitalisierung können trotz Verwendung modernster Technologien Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden.
    4.2 Candis nimmt vom Kunden und Nutzer gemäß Ziffer 4.1 vertragsgemäß übersandte Daten an, digitalisiert die für eine Bezahlung erforderlichen Daten und stellt sie dem Kunden in digitalisierter Form als Datensatz im Rahmen einer serverbasierten Software gemäß Ziffer 3 zur Verfügung. Für jeden Rechnungsbeleg wird ein eigener Datensatz angelegt. Der Kunde hat die Möglichkeit sowie gegebenenfalls die Verpflichtung (vgl. Ziffer 5.2, den Datensatz unmittelbar zu ergänzen bzw. zu ändern. Es obliegt dem Kunden, vor Ausführung einer Überweisung, die Richtigkeit der ausgelesenen Inhalte sicherzustellen, auch wenn durch Candis eine manuelle Überprüfung der ausgelesenen Inhalte erfolgt ist.
    4.3 Dem Kunden ist bewusst, dass Candis die zur Verfügung gestellten Daten lediglich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verarbeitet und in keinem Fall rechtlich oder in sonstiger Weise, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Aspekte, prüft oder in irgendeiner Form von sich aus verändert. Eine entsprechende Prüfung obliegt alleine dem Kunden bzw. von dem Kunden hiermit beauftragen Dritten.

  5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden


    5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Candis mitzuteilen, welche Mitarbeiter oder Angestellte berechtigt sind, die Leistungen von Candis als Nutzer in Anspruch zu nehmen. Candis ist nicht verpflichtet, Daten von anderen Personen als den genannten entgegenzunehmen oder zu verarbeiten. Genaue Angaben zur Notifizierung erhalten Sie beim Candis Support.
    5.2 Der Kunde hat darüber hinaus insbesondere folgende Pflichten und Obliegenheiten:
    a) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Eingabe und Übermittlung der Daten ordnungsgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt.
    b) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von Candis zur Verfügung gestellten Leistungen nicht missbräuchlich genutzt werden, sowie, dass die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter beachtet werden.
    c) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieses Vertrages zu unterrichten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Pflicht nach Ziffer 5.2 f).
    d) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass, wenn er Daten Dritter (Mitarbeiter, Kunden des Kunden etc.) durch Candis auslesen lässt, eine solche Nutzung nicht ohne Zustimmung dieses Dritten vorgenommen wird, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
    e) Der Kunde ist verpflichtet, Candis etwaige Störungen der von Candis zur Verfügung gestellten serverbasierten Software unverzüglich mitzuteilen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die Candis durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der Candis vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
    f) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Candis personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.
    g) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Candis hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD-ROM dürfen die Zugangsdaten nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
    h) Sollen von Candis sensible Daten im Sinne des § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden, hat der Kunde Candis hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
    i) Candis digitalisiert die Rechnungsbelege in Vorbereitung für eine digitalisierte Buchhaltung. Bei der Digitalisierung können trotz Verwendung modernster Technologien Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Dem Kunden obliegt deshalb eine Überprüfung der digitalisierten Rechnungsbelege bevor er eine Zahlung durchführt.
    j) Der Kunde erklärt, dass alle Handlungen und Erklärungen Dritter vorliegen, die für die Erbringung von Candis‘ Dienstleistung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind, insbesondere aber nicht nur, die nach Ziffer 5.2 (f) dieser AGB.

  6. Datenschutz; Auftragsdatenvereinbarung


    6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Candis die ihm übermittelten Daten nach vorheriger Zustimmung des jeweiligen Nutzers anonymisiert und in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht insbesondere zur Optimierung der Candis Produkte weiterverwendet. Eine Weitergabe an mit Candis zusammenarbeitende Dritte findet nur nach Maßgabe der Ziffern 6.2 und 6.3 statt. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Nähere Angaben finden sich in der Datenschutzerklärung von Candis unter www.candis.io/datenschutz
    6.2 Zur Umsetzung der Dienstleistung, insbesondere zum Digitalisieren der Rechnungsbelege sowie zur Synchronisierung der Bankkonten und Zahlungsdienste des Kunden in Echtzeit, bedient sich Candis externer Dienstleister. Mit diesen wurden den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen geschlossen.
    6.3 Soweit Candis Daten vom Kunden oder dem Nutzer entgegennimmt, verwahrt, digitalisiert und dem Kunden und dem Nutzer in digitalisierter Form als Datensatz im Rahmen einer serverbasierten Software gemäß Ziffer 5 zur Verfügung stellt, handelt es hierbei um Auftragsdatenverarbeitung im Auftrag des Kunden. Die den Parteien insoweit obliegenden Pflichten sind in der als Anlage beigefügten Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung konkretisiert.

  7. Vertragslaufzeit und Kündigung; Beendigung des Vertrages; Datenaufbewahrung und -löschung


    7.1 Die Vertragslaufzeit und der Abrechnungszyklus ergeben sich aus dem Abschluss des Abonnements auf der Candis Bestellseite. Die Frist zur ordentlichen Kündigung bei Paketen mit jährlichem Grundpreis beträgt 2 Monate zum Ablauf des Abrechnungszyklus. Die Frist zur ordentlichen Kündigung bei Paketen mit monatlichem Grundpreis beträgt 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats.
    7.2 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Candis insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm obliegenden Pflichten gemäß Ziffer 5 dieser AGBs erheblich verletzt oder der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als vier Wochen ab Fälligkeit im Verzug ist.
    7.3 Ab Zugang der Kündigungserklärung erhält der Kunde für einen Zeitraum von sechs Wochen oder – sollte dies später sein - bis zum Vertragsbeendigungszeitpunkt die Möglichkeit, die von ihm in den Candis Plattform eingestellten Inhalte und Dokumente auf einen eigenen Datenträger herunterzuladen. Der Kunde gibt sein Eiverständnis, dass die gespeicherten Inhalte und Dokumente danach durch Candis gelöscht werden. Soweit die sechs Wochen dem Kunden nicht genügen, um seine Daten zu sichern, kann der Kunde bei Candis schriftlich (Email genügt) Verlängerungen von jeweils einem Monat beantragen, wobei dafür jeweils die vereinbarte Monatsgebühr fällig wird. Sobald der Kunde keine Aufbewahrung mehr wünscht, kann er dies Candis zu jedem Zeitpunkt nach der Kündigungserklärung schriftlich (Email genügt) mitteilen. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass die gespeicherten Inhalte und Dokumente danach durch Candis gelöscht werden.

  8. Gewährleistung; Mitwirkungspflichten des Kunden


    8.1 Bei Vorliegen von fehlerhaftem Material ist der Kunde berechtigt, zunächst Beseitigung des Fehlers zu verlangen und, sofern die Beseitigung des Fehlers nicht innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige erfolgt ist, zu einer angemessenen Minderung der Nutzungsgebühr für die Dauer des Vorliegens des Fehlers.
    8.2 Candis gibt keine Gewähr dafür, dass die Software trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist.
    8.3 Der Kunde ist verpflichtet, Candis nachprüfbare Unterlagen und Informationen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung der Software zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung und Identifikation von Fehlern und Fehlerquellen mitzuwirken.

  9. Haftung


    9.1 Candis haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
    9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Candis im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Candis bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
    9.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
    9.4 Unbeschadet der Vorschriften dieses Paragraphen, haftet Candis nicht aus Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass er seiner Kontrollpflicht nach Ziffer 5.2 i) nicht nachgekommen ist.
    9.5 Candis haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
    9.6 Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
    9.7 Candis ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen von Candis durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen von Candis verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Candis.
    9.8 Soweit Candis‘ Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Candis‘ Haftung für deren Verhalten.

  10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel


    10.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Candis verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Anbieter erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Candis gegenüber dem Kunden wie folgt:
    10.2 Candis wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies Candis nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder scheitert die Nacherfüllung Candis’ innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
    10.3 Die Pflicht Candis’ zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 9 dieser AGB.
    10.4 Die vorstehend genannten Verpflichtungen Candis’ bestehen nur, soweit der Kunde Candis über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Candis alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben; in diesem Zusammenhang hat der Kunde Candis sämtliche Vollmachten zu erteilen und Befugnisse einzuräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
    10.5 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
    10.6 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine vom Anbieter nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert wird.
    10.7 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handbüchern und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich Candis seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Candis Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag Candis nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
    10.8 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in Ziffer 8 dieser AGB (Sachmängelgewährleistung) entsprechend.
    10.9 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 10 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Candis und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

  11. Geheimhaltung


    11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor einem unberechtigten Zugriff oder Zugang durch Dritte zu schützen und hat sicherzustellen, dass keine Kopie, Veröffentlichung oder sonstige Form der Preisgabe des Materials (einschließlich der Software), insgesamt oder in Teilen, erfolgt, es sei denn, dies ist nach der Nutzungsvereinbarung zulässig. Der Kunde erkennt an, dass das Material einschließlich der Software wertvolle vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthält und dass deren unberechtigte Nutzung und/oder unberechtigte Kopien einen Schaden für Candis darstellen können.
    11.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Candis, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Vorfeld und/oder im Rahmen der Ausführung dieser Vereinbarung bekannt wurden oder werden, geheim zu halten, insbesondere jeden Zugang Dritter zu diesen Informationen zu vermeiden. Der Kunde hat sämtliche durch ihn berechtigten Nutzer, Mitarbeiter und Angestellte, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet sind, zur Geheimhaltung in dem hier definierten Umfang zu verpflichten.
    11.3 Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die von Candis als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
    11.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach vorstehender Ziffer 11.2 gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kunden bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ohne eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, (ii) die dem Kunden von einem Dritten ohne eine Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber Candis übergeben werden, (iii) die unabhängig von diesen Vereinbarungen von dem Kunden entwickelt wurden oder (iv) wenn und soweit die vertraulichen Informationen aufgrund einer vollzieh-baren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung herauszugeben sind und der Kunden Candis unverzüglich nach Kenntnis der Offenlegungspflicht unterrichtet und Gelegenheit gegeben hat, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  12. Sonstige Bedingungen


    12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Candis in Berlin.
    12.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Candis auf einen Dritten übertragen.
    12.3 Der Anbieter bleibt berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Vorgenommene Änderungen sind dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn der Kunde hat diesen innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung nach Satz 2 schriftlich gegenüber Candis widersprochen. Der Anbieter weist den Kunden in der schriftlichen Mitteilung nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung und Rechtsfolgen eines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde den Änderungen dieser AGB, können sowohl die Anbieter als auch der Kunde die von der Änderung betroffene Vereinbarung außerordentlich formgerecht kündigen.
    12.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen im Einzelnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Stand: November 2021

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